Last.fm Streams mit TheLastRipper aufnehmen
Nachdem mein Artikel über OperaUnite und Mp3s teilweise die Gemüter etwas erhitzt hat, zeige ich heute einen Weg auf, ganz legal, zumindest in Deutschland, an Musik zu kommen.
Dazu benötigt man die Software TheLastRipper , einen Last.fm Account und am besten eine Flatrate ;-).
Installation
Bei den meisten Distributionen liegt die Software bereits in den Repos vor. Also wie gewohnt über den Paketmanager einspielen.
Benutzung
Unter „Preferences“ muss man seinen Last.fm-Account eintragen und im Reiter „Music directory“ den Ornder angeben, in dem die Mp3s gespeichert werden sollen.
Nach einem Klick auf Login verbindet sich der Ripper zu Last.fm.
Anschließend kann man Musik nach den folgenden Kriterien aufrufen:
Tag
Similar artist
Playlist
Personal
Loved
Recommended
Neighbours
Group
lastfm://
Also z. B. wie ich als Similar Artist „Nightrage“ eintragen auf „Tune in“ klicken und Lieder die denen ähnlich von Nightrage sind rippen lassen 🙂
TLR legt die gerippten Musikstücke schon mit ausgefülltem ID3-Tag in einer übersichtlichen Verzeichnishierarchie in CD-Qualität ab: Künstler – Album – Lieder
Weiterführende Links
Ausführlich beschrieben mit so manchen Tricks ist die Benutzung im Ubuntuusers-Wiki. Hier findet man auch den Paragrafen, der das Rippen legalisiert.
Wird das ganze denn auch noch gehen wenn auf die neue API umgestellt wird?
Da kann man doch nur noch mit Premium ACC höhren soweit ich weiß (ist in Amarok auch schon so)
Gute Frage, ich hoffe es mal.
Legal ist es bestimmt nicht, da die ‚Terms of Use‘ ausdrücklich jede Speicherung verbietet (Absatz 3).
Da es sich ja um ein „Online-Radio“ handelt und die Aufnahme von Radiomusik bei uns in Deutschland von je her erlaubt war, ich erinnere mich da noch an mein altes Kasettendeck, seh ich da nicht so schwarz.
Außerdem steht auf der TLR-Seite:
http://code.google.com/p/thelastripper/wiki/LegalNotice
http://www.lastfm.de/forum/85157/_/398254
Das ändert nix daran, dass Last.fm es dir verbietet. Du bist den „term of use“-Vetrag mit last.fm eingegangen, der beschreibt, dass du die Songs nicht herunterladen darfst.
Wenn du also Songs runterlädst/rippst und Last.fm das „herausbekommt“ können sie dich wegen Vertragsbruch drankriegen. Dann blühen dir Schadensersatzforderungen an last.fm (und nicht die Audiolabels).
Aber um dir und den anderen Leuten zuzustimmen: Das Herunterladen als solches ist nicht illegal in Bezug auf Illegalen Audiodownload und Klagen der Musikindustrie, sondern „nur“ in Bezug auf Last.fm und auch nur, wenn du dort als Nutzer registriert bist und diese Kennung beim Rippen verwendest.
Hmm ich denke mal CBS kennt ja diese Programme, mit denen man Last.fm Musik aufnehmen kann. Bis jetzt sind sie noch nicht juristisch gegen die Projekte / Programmierer vorgegangen. Von daher denke ich fast, dass man sich bei CBS nicht sicher über die Erfolgschancen vor Gericht ist.
Sicher sollte man in so einer Frage jemanden konsultieren, der die nötigen Voraussetzungen hat, aber Ich glaube nicht, das irgendjemand Schadensersatzforderungen blühen da man einen Schaden auch Nachweisen muß, was bei einem kostenlosen Dienst eher schwierig sein dürfte. Accountsperrung wird aber sicher möglich sein.